Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 15 Lebensjahr vollendet
hat und im Besitz einer Fahrerlaubnis für ein zweirädriges motorgetriebenes Fahrzeug ist.
2. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es eines Antrages in Schriftform oder als E-Mail an
den Verein oder dessen Vertreter.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen.
3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung des Aufnahmeantrages in Schriftform oder
als E-Mail und dem Eingang des Jahresbeitrages auf dem Vereinskonto.
4. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt 72.-€.
Dieser Betrag kann von der
Mitgliederversammlung durch Beschluss geändert werden.
Bei unterjährigem Eintritt in den Verein wird für den restlichen Jahresanteil ein
Betrag in Höhe von 6€ pro Monat erhoben.
Ehrenmitglieder sind nicht zur Beitragszahlung verpflichtet.
5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod oder dem Austritt des Mitglieds aus dem Verein. Ein
Austritt ist zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Die Austrittserklärung
muss schriftlich oder als E-Mail bekannt gegeben werden. Der Nachweis des fristgerechten
Zugangs obliegt dem Mitglied.
6. Ein Mitglied kann jederzeit durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen
werden. Die Gründe für den Ausschluss müssen sowohl dem ausgeschlossenen Mitglied, als
auch der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. Das Mitglied hat das Recht auf der
nächsten Mitgliederversammlung Berufung gegen seinen Ausschluss einzulegen. Sollte die
Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 gegen den Ausschluss votieren, gilt der
Ausschluss als nichtig.
7. Personen, die sich um die Förderung des MotoGymkhana und den Vereinszweck verdient
gemacht haben, können auf Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt
werden. Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.
8. Mitglieder können an den offiziellen Veranstaltungen des Vereins zu vergünstigten
Bedingungen teilnehmen.
9. Mitglieder können sich vereinseigene Materialien zur Ausübung des Moto Gymkhana
ausleihen, so diese verfügbar sind. Sie haften vollumfänglich für Beschädigungen oder
Verlust der ausgeliehenen Materialien. Eine angemessene Gebühr für die Nutzung kann
erhoben werden.
Mitgliedsantrag herunterladen: hier klicken